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Dringliche Interpellation Nr. 2024-777 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnende: Prügelweg Steinibachried

Nummer
2024-777
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
13. März 2024
Verfasser/Beteiligte
Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 13. März 2024
Schriftlich beantwortet am 21. März 2024

Die FDP Horw hat eine Initiative zur Erhaltung des Prügelweges durchs Steinibachried gestartet. Dieser führt – nach Konsultation der verfügbaren Kartengrundlagen seit ca. 1986 – als Brücke quer durchs Steinibachried, das seit 1994 durch die Flachmoorverordnung des Bundes höchsten Schutzstatus geniesst. Das Ried selbst ist seit 1972 durch eine kantonale Verordnung geschützt, die 1996 durch eine der Bundesverordnung angepasste Version abgelöst wurde. Gemäss Bundesverordnung sind nach dem 1. Juni 1983 erstellte Bauten und Anlagen abzubrechen, sofern sie dem Schutzziel widersprechen.

Wir fragen deshalb an:

  • Existiert für den Prügelweg eine Baubewilligung? Wenn ja, seit wann?
  • Hat der Kanton für die Erstellung des Weges ausserhalb der Bauzone eine entsprechende Bewilligung erteilt? Liegt eine entsprechende Bewilligung des Justizdepartements gemäss Schutzverordnung von 1972 vor?
  • Ist sich der Gemeinderat bewusst, dass gemäss Flachmoorverordnung des Bundes eine Rückbaupflicht für Bauten besteht, die nicht dem Schutzzweck dienen?
  • Wie schätzt der Gemeinderat aufgrund des Gutachtens der Eidgenössischen Kommission für Natur- und Heimatschutz ENHK die Chance ein, dass die Fussballplätze im Seefeld erneuert werden können, wenn der nichtbundesrechtskonforme Weg nicht rückgebaut wird?
  • Hat der Gemeinderat (oder die Gemeindekanzlei) die Initianten darauf aufmerksam gemacht, dass eine Umsetzung der Initiative aus rechtlicher Situation nicht möglich sein wird und die Initiative demnach nach der Unterschriftensammlung als ungültig erklärt werden muss?
  • Wie schätzt der Gemeinderat die Situation ein, dass eine Initiative lanciert wird, deren Umsetzung aus rechtlicher Situation offensichtlich gar nicht möglich und so nur den Politikverdruss von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern fördert?
  • Verfügt der Gemeinderat über eine Bewilligung zum Zurückschneiden des Röhrichts und zur allfälligen Instandsetzung des Weges?
  • Welcher Anteil des Horwer Seeufers ist nicht öffentlich zugänglich aufgrund national geschützter Gebiete/aufgrund von Privateigentum?
  • Wie beurteilt der Gemeinderat den Weg durch das Ried und die für den Betrieb notwendigen Massnahmen im Kontext der Flachmoorverordnung des Bundes und des Biodiversitäts-Konzepts von 2023, welches das Steinibachried als bedeutendstes Naturschutzgebiet der Gemeinde ausweist?
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche Beantwortung IP 777 Prügelweg Steinibachried Download 0 Schriftliche Beantwortung IP 777 Prügelweg Steinibachried
Datum Sitzung